Rücknahme

Rücknahmebedingungen

  • Der IBC muss restentleert sein, d.h. tropffrei, rieselfrei, spachtelrein.
    • max. 1 kg bei niedrig viskosen Stoffen
    • max. 5 kg bei hoch viskosen Stoffen
  • Es dürfen keine außen anhaftenden Reststoffe an dem IBC befinden.
  • Alle Öffnungen und Auslaufarmaturen müssen mit den Originalverschlüssen dicht verschlossen sein.
  • Kennzeichnungstafeln müssen ordnungsgemäß montiert und funktionstüchtig sein.
  • Die ordnungsgemäße originale Etikettierung muss Angaben zum letzten Füllgut enthalten und den geltenden Transportvorschriften genügen. Sie dürfen nicht unleserlich sein oder fehlen.
  • Die UN-Kennzeichnung der IBC muss sichtbar und gültig sein.
  • Palette und Metallrahmen müssen wieder verwendbar sein, d.h. nicht deformiert oder gebrochen sein und dürfen keine Oxidationsschäden aufweisen. Die Innenblase muss unbeschädigt sein.
  • Der IBC darf nicht zweckentfremdet mit anderen Füllstoffen als den bestimmungsgemäßen oder auf den Etiketten genannten befüllt worden sein.
  • IBC entleert von Mutagenen und/oder krebserregenden Stoffen, können nur nach vorhergehender Vereinbarung akzeptiert werden.
  • IBC mit toxischen Restinhalten im Sinne der gültigen ADR/RID Vorschriften oder der derzeit gültigen Gefahrstoffverordnung werden ausschließlich nach vorhergehender Dokumentation bzw. Neutralisation akzeptiert.
  • Ein dekontaminierter IBC ist als solcher zu kennzeichnen (Etikett, Aufdruck, Prüfzeichen, etc.).
  • In Fällen, in denen der IBC hochgradig reizende oder stark riechende Füllgüter enthielt, kann vom Abgeber ebenfalls die Dekontamination des IBC verlangt werden.
  • In allen vorgenannten Fällen ist der Dekontaminationsnachweis zusammen mit dem IBC vorzulegen. Auf Verlangen präsentiert der Abgeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter (MSDS) des letzten Füllgutes.
  • Die Einhaltung der obigen Rücknahmebedingungen und der Grad der Rekonditionierfähigkeit werden nach Prüfung in unserem Werk festgestellt. Diese Einstufung ist bindend.
  • Der Unterzeichner der nachfolgenden Formulare erklärt sich einverstanden, Kosten für IBC, die nicht den vorgenannten Annahmebedingungen entsprechen, wie nachfolgend aufgelistet, zu übernehmen:
    • Transportkosten (anteilige Transportkosten für Abholung und Rücklieferung)
    • stoffliche Entsorgung in Höhe von 25 € pro IBC
    • Entsorgung von etwaigen Restinhaltsstoffen in Höhe von derzeit 1 €/kg
    • Transportkosten, die durch vergebliche Anfahrten entstanden sind.
  • Der Abgeber ist für das korrekte und vollständige Verladen der IBC verantwortlich.

Formulare

Anmeldung

Für einen reibungslosen Ablauf, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung in schriftlicher Form, zum Beispiel per Email, durchzuführen.

Begleitschein

Bei Verladung sollten Sie Ihrem Fahrer den nachfolgenden Begleitschein ausgefüllt mitgeben.
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen:

  • Der Name und die Adresse des absendenen Unternehmens muss deutlich lesbar in das Feld oben links eingetragen werden.
  • Tragen Sie die Stückmengen der jeweiligen Verpackungstypen in die Tabelle ein.
  • Ist Ihr Verpackungstyp nicht aufgelistet, nutzen Sie die rechte Spalte für einen weiteren Eintrag.
    Hierbei sollte eine schriftliche oder telefonische Absprache vorab erfolgen, um eine Fehlanlieferung und unnötige Transportkosten für etwaige Rücksendungen zu vermeiden.
  • Ergänzen Sie die Volumenangabe der von Ihnen verladenen Verpackungstypen.